Online Rechtsberatung
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GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT

Die Prinzipien einer Zusammenarbeit werden jedes Mal mit dem Kunden vereinbart, bevor die Kanzlei damit beginnt, juristische Hilfe zu leisten.

Die Höhe der Vergütung für die Kanzlei hängt vor allem vom Charakter, Schwierigkeitsgrad der Angelegenheit und ihrer Kompliziertheit, dem Wert des Gegenstands einer Streitigkeit, dem erforderlichen Arbeitsaufwand und dem Ausführungstermin einer Dienstleistung ab.

Außerdem hat die Kanzlei ein besonderes Angebot von juristischen Dienstleistungen für Unternehmer vorbereitet, in dem ein fester Vergütungsbetrag für ein bestimmtes Arbeitsstundenpaket zugunsten eines Kunden innerhalb eines Kalendermonats vorgesehen ist  („Rechtspakete für Unternehmer”).             

DIE KANZLEI VERWENDET DIE FOLGENDEN ABRECHNUNGSWEISEN: 

PAUSCHALVERGÜTUNG
Die Pauschalvergütung bedeutet einen vorab bestimmten Vergütungsbetrag für eine konkrete, vom Rechtsberater zugunsten des Mandanten ausgeführte Tätigkeit. Diese Abrechnungsweise wird dann verwendet, wenn der Gegenstandsumfang eines Auftrags sowie der damit verbundene Arbeitsaufwand bekannt oder voraussehbar sind, z.B. Erstellung eines juristischen Gutachtens, eines Vertragsentwurfs, eines Prozessschreibens, Teilnahme an einer Verhandlung. Die Höhe der Vergütung ist von der Auftragslaufzeit unabhängig.   
STUNDENVERGÜTUNG
Die stündliche Vergütung bedeutet das Produkt der Arbeitsstunden des Rechtsberaters für einen konkreten Auftrag und des vereinbarten Stundenlohns. Die Grundlage der Bestimmung der Vergütung bildet der mit dem Mandanten vereinbarte feste Stundensatz sowie die vollständige Zeit, die zur Umsetzung eines Auftrags aufgebracht worden ist. Diese Abrechnungsweise wird dann verwendet, wenn der Rechtsberater keine Möglichkeit hat, vorab den Tätigkeitsumfang und den Arbeitsaufwand festzulegen, die dazu notwendig sind, um den Auftrag auszuführen. Jeder Kunde erhält an jedem Monatsende oder nach der Ausführung eines Auftrags eine Zusammenstellung der durch die Kanzlei erbrachten Tätigkeiten sowie der Zeit zu ihrer Realisierung.  
GEMISCHTE VERGÜTUNG
Die gemischte Vergütung bildet eine Verbindung zweier Formen der Vergütung mit dem Mandanten – der Pauschal- und der Stundenvergütung. Die Höhe der Vergütung ist fest innerhalb einer vereinbarten monatlichen Arbeitsstundenzahl des Rechtsberaters, und falls diese überschritten wird, wird die Vergütung nach dem Stundensatz bestimmt und abgerechnet. Diese Abrechnungsart wird hauptsächlich im Falle von Wirtschaftssubjekten verwendet, für die die Kanzlei eine ständige juristische Bedienung leistet. 
VERGÜTUNG FÜR ERFOLG
Die Vergütung für Erfolg („Success fee") bedeutet eine niedrigere Pauschalvergütung, als normalerweise angenommen wird, zusammen mit einem zusätzlichen Bestandteil in Form einer Prämie (die in % oder als ein Betrag bestimmt ist). Die Prämie steht der Kanzlei ausschließlich dann zu, wenn eine Angelegenheit positiv angeschlossen wird. Diese Art Vergütung wird durch die Kanzlei insbesondere in Schadensersatzsachen oder bei der Forderungsbeitreibung vorgeschlagen. 
VERGÜTUNG FÜR RECHTSBERATUNG IN DER KANZLEI
Die Kosten einer juristischen Beratung betragen 150 PLN netto und ist von der Dauer eines Termins unabhängig. Während des ersten Termins:  
  • macht sich der Rechtsberater mit den juristischen Problemen des Mandanten sowie den von ihm vorgelegten Dokumenten vertraut und erteilt danach einen juristischen Rat,
  • beurteilt der Rechtsberater, ob eine Weiterführung der Sache durch die Kanzlei oder selbstständig vom Mandanten begründet ist,
  • stellt der Rechtsberater dem Mandanten die Kooperationsbedingungen vor, einschließlich der Höhe der Vergütung für eine weitere Führung der Sache durch die Kanzlei.
Wird die Kanzlei mit der Führung der Sache, deren bezüglich die juristische Beratung erfolgt ist, beauftragt, dann bildet die Vergütung für die juristische Beratung einen Vorschuss zu der mit dem Mandanten vereinbarten Vergütung für die weitere Führung der Sache.
RECHTSPAKETE FÜR UNTERNEHMEN
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Domaszowice, 25-351 Kielce
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